Achtung - Waldbrandgefahr!
Waldbrandgefahr - Verordnung für den Verwaltungsbezirk Melk mit 28. Juni 2021:
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
P r ä a m b e l
In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Melk ist aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden.
Es ergeht daher nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Melk:
PDF der Verordnung zum Download
Gefahren in einem Waldbrandgebiet - Verhaltenstipps
- Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten
- Eigensicherung geht vor!
- Feuerwehr verständigen - Notruf 122
- Windrichtung, Brand- und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
- Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung
- Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!
Tipps für Notfälle - Waldbrand
http://www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/produkte-und-services/freizeitwetter/waldbrand
https://www.ff-brunnwiesen.at/index.php/neues/408-achtung-waldbrandgefahr-2021#sigProIdbcdc586bb4